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Normale Version: Wer ist hier schuld - Täter oder Opfer?
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Keine Panik - das Thema ist weniger juristisch als es klingt, eigentlich eher eine Frage des gesunden Menschenverstands!

Beim Studieren meiner Jura-Unterlagen stolperte ich gerade mal wieder über meinen Lieblingsunterschied zwischen dem englischen/kanadischen/US-amerikanischen und dem deutschen Recht... die sogenannte "Thin Skull Rule".

Das Bild, das dahinter steht, ist Folgendes: Stellt euch vor, jemand hat - aus welchen Gründen auch immer - eine zu dünne Schädeldecke. Jemand haut drauf und knackt dabei den Schädel des Opfers, das daraufhin tot ist. Das Opfer wäre nicht gestorben, wenn es eine normaldicke Schädeldecke gehabt hätte.
Das Gleiche gilt für ähnliche Situationen, in denen das Opfer durch irgendeine medizinische Schwäche eine Verletzung erleidet, die über das normale Maß hinausgeht (z.B. Bluterkrankheit).

Das deutsche Recht sagt: Der arme Schläger, der konnte ja nicht ahnen, dass sein Opfer so emfindlich ist und gleich tot umfällt! Das war für ihn nicht vorhersehbar, er ist dafür nicht verantwortlich.

Das kanadische (und englische und US-amerikanische) Recht sagt: Der Schläger muss damit rechnen, dass sein Opfer irgendwelche medizinischen Schwächen hat. Demnach ist der Schläger vollständig für den Tod des Opfers verantwortlich.

Wie seht ihr das?

Ich muss allerdings dazu sagen: Die Frage bezieht sich rein auf die Schuld an der ganzen Angelegenheit. Strafrechtlich ist der Täter sowieso nicht für den Tod dranzukriegen, weil er keinen Tötungsvorsatz hatte.


Jetzt meine Ansicht:

Also, ich gebe zu, ich halte es auch für nur begrenzt vorhersehbar, dass das Opfer eine zu dünne Schädeldecke hat und deshalb sofort tot ist. Nur die Frage ist ja, wem weise ich das Risiko dafür zu?
Und Draufschlagen ist sowieso falsch, deshalb weise ich persönlich das Risiko lieber dem Schläger zu (egal, ob es jetzt tatsächlich vorhersehbar war oder nicht) als dem Opfer!

Wobei das Opfer ja eh tot ist oo.


Also, wie seht ihr die Sache? Seht ihr das genauso wie ich und das deutsche Recht hat einen Knall, oder findet ihr diese "Der Täter konnte das ja vorher nicht wissen"-Logik sinnvoll? Wenn ja, warum - wenn nein, warum nicht?

Und wie würdet ihr es einschätzen, wenn das Opfer stirbt, weil es - z.B. aus religiösen Gründen - eine Bluttransfusion verweigert hat? Auch Schuld des Täters, weil er die Verletzung überhaupt erst verursacht hat? Oder Schuld des Opfers, weil es ja selbst aktiv die Bluttransfusion verweigert hat und ja die Wahl gehabt hätte, sie anzunehmen? Oder schätzt ihr eine Bluttransfusionsverweigerung aus Überzeugung genauso ein wie eine medizinische Schwäche?
Ah, das ist eine extrem schwere Frage...
Ich mein, wenn die Schädeldecke bricht, muss der Täter ja schon hart zugeschlagen haben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die so leicht bricht, egal wie dünn sie ist.
Wenn es nur ein freundlicher Patscher war, der absolut nicht gewalttätig sein soll, dann ist das wohl nicht seine Schuld. Wenn er das absolut nicht wusste, und die Schädeldecke schon bei einem leichten Schlag kaputtginge, hat der "Täter" meiner Ansicht nach keine Schuld.

Falls der Täter aber mit voller Absicht und mit gewalttätiger Absicht draufgeschlagen hat, ist es voll und ganz seine Schuld. Da ist es doch egal, ob er es wusste. Er hat eine Gewalttat begangen, und das auf seine Verantwortung. Vielleicht sollte die Strafe dann zwar nicht ganz so hart ausfallen, aber dennoch die Schuld auf den Täter beziehen.

Auch wenn das Opfer z.B. eine Bluttransfusion verweigerte, und triftige Gründe dafür hatte, ist es genauso, wie ich denke. Gewalttätige Absicht = Schuld des Täters, Keine Gewalt vorgesehen = Schuld von niemandem.

Meine Meinung. Verklagt sie oder akzeptiert sie xD
So abwegig ist das Deutsche Rechtssystem gar nicht. Denn wäre es im kanadischen Rechtssystem nicht so, dass ein Koch im Restaurant wegen Körperverletzung angeklagt werden kann, wenn im Essen eines Gastes Zutaten sind, gegen die dieser allergisch ist? Es ist ja nicht immer so dass auf der Speisekarte sämtliche Inhalte von Salaten oder verwendeten Gewürzen draufstehen.

Bei Schlägen ist es zwar was anderes, da hier gewissermaßen doch eine "böse Absicht" vorliegt, aber irgendwo ist es doch mit obigem Beispiel vergleichbar.

Und wenn man auf körperliche Schwächen bei der Schuldzuschreibung Rücksicht nimmt, müsste man auch auf psychische Schwächen Rücksicht nehmen (d. h. wenn jemand der depressiv ist gemobbt wird und sich deswegen umbringt sind die Mobber rechtlich für den Tod verantwortlich - wäre imho übrigens absolut richtig, ist allerdings kaum kontrollierbar), alles andere hätte mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun. Da sich das mit den psychischen Schwächen aber nur schwer umsetzen lässt, gibt es auch irgendwo keinen wirklich Grund körperlich benachteiligte Menschen gegenüber seelisch benachteiligten Menschen zu bevorzugen bzw. mehr in Schutz zu nehmen.
Puh da sis ja ma ne Hamer Frage Muh

Aslo ich finde die Schuldzuweisung fällt eigentlich dem Täter zu, da der mit seiner Handlung Konsequenzen einbeziehen muss. Trete ich jemanden kann er nen Blauen Fleck bekommen oder aber für immer Querschnitzgelähmt sein. Niemand kennt sie Beschaffenheit eines anderen Menschen und damit setze ich vorraus das der Täter in diesem Punkt "vorrausschaut" und seine Konsequnezen - die in diesem Beispiel von Phönix bis hin zum tode führen - abschätzt. D.h. man ist für sein Tun und damit für den Akt selbst verantwortlich somit auch für die Konsequnenzen! Steht doch glaubi auch im GGB das die würde des Menschen unantastbar und keiner verletzt werden darf (sry bin in Jura ne dopeel 0 O_O)

Ich finde es nicht richtig bei solch einer Handlung überhaupt noch nach "Minderungen" zu suchen, sofern es eine absichtliche Tat war.

Anders find ich das bei Unfällen da kann man sowas denk ich nicht vorhersehen. (Man stöst zusammen einer bleibt liegen und verlezt sich so unglücklich das er nicht mehr wieder aufsteht.)
Hmm, Impas Argument finde ich interessant. Ich stimme dir zu, psychische Sensibilitäten sind meines Erachtens genauso schutzwürdig wie körperliche. Allerdings, Gegenfrage: Nur weil man das eine nicht hinreichend schützen kann, darf das andere, was man schützen könnte (weils greifbarer ist), auch nicht geschützt werden? Den Opfern, die dadurch psychische Konsequenzen zu erleiden haben, wird auch nicht geholfen, indem man die physischen Konsequenzen ungeschützt lässt - der einzige, der daraus einen Vorteil bekommt, ist der Täter.

Insgesamt finde ich (womit ich mich Robkat anschließe), dass der Täter die überwiegende Schuld hat, weil er ja erst die Grundsituation, dass ein Mensch verletzt wird, gesetzt hat. Wenn er das Opfer nicht verletzt hätte, bestünde das Problem gar nicht erst.
Hmm... Interessante Frage...

Ich würde bei der Schuldzuweisung wohl folgendermaßen vorgehen...
Bei jemandem, der einem auf den Kopf haut und ihr damit umbringt weil betreffende Person irgendein Schädelproblem hat würd ich einfach davon ausgehen, was passiert wäre wenn er kein Schädelproblem gehabt hätte o.o Wäre das dann z.B. nur Körperverletzung gewesen ist das für mich in dem Fall auch nur Körperverletzung o.o
Eins ist schonmal klar:
Der Täter wird bestraft schließlich hatte er immerhin vor das Opfer zu verletzen doch die Strafe muss dan etwas milder sein als sonst
der Täter hate schließlich nicht vor das Opfer umzubringen.
Also erstens sollte man eigentlich überhaupt Niemanden auf den Kopf hauen/schlagen weder mit der Hand weder noch mit irgendwelchen Gegenständen Oo Auf jeden Fall ist es egal , ob der jetzt ne dünne oder eine dicke Schädeldecke hat,man kann immer irgendwelche Schäden davon tragen und man sollte sich schon drauf einstellen,das efektiv was passieren könnte,wenn man jemanden auf den Kopf haut Oo
Der Täter macht sich schon alleine nur schuldig,weil er ihn schlagen wollte.
Auch wenn es vielleicht auch irgendwann mal so aus Spaß passieren könnte,man hat nicht das Recht irgendwen zu schlagen,sei es auch nur Spaß Oo das ist und bleibt Körperverletzung Oo so wie auch den Hintern oder Brüste eines fremden Mädchens anfassen , als sexuelle Belästigung gilt.Auch wenn da viele sagen,es war doch nur Spaß.Man macht sich mit vielem strafbar nur wissen halt viele nicht mit wievielen Sachen man sich wirklich starfbar machen kann und achten nicht drauf.Wie gesagt,ich finde hier wäre auf jeden Fall der Täter schuld.
Man kann vielleicht nicht wissen,dass der oder die Jenige eine dünne Schädeldecke hat,doch es ist halt auch fast das gleiche wie bei dem vorherigen angegebenem Beispiel.Man weiß bei einem Mädchen auch nicht ,ob ihr das gefällt wenn man sie an solchen Stellen berührt ,doch auch wenn es ihr vielleicht gefallen würde,find ichs trotzdem einfach nur eklig und finde sowas gehört einfach bestraft,und heutzutage fragt man sich dabei,ob die Jungs echt kein Selbstwertgefühl haben.
*Meinung abgeb*
Ich hätte nach deinen ersten Angaben gedacht, es sei anders rum mit den Schuldzuweisungen. Ich stimme in dem Fall ausnahmsweise dem amerikanischen Recht zu. Nehmen wir an der Schädel ist nur minimal dünner als der normaler Menschen, dann muss ich immer noch ziemlich stark zu hauen um der zu zertrümmern und den Menschen zu töten, dann steht zumindest die Absicht Schmerzen zu verursachen dahinter. Wenn der Schädel aber so dünn ist, dass er schon bricht bei einem leichten Schlag auf den Hinterkopf wie man es normal auch nicht macht, nur unter freunden mal "um das Denkvermögen anzuregen", dann wüsste ich von dem gesundheitlichen Problem, denn unter Freunden sagt man sich sowas...
Eindeutig Schläger schuldig.
*Meinung Ende*
Täter...
Wie das Us/kanadische Gesetz sagt... man muss damit rechnen... also man glaubt es kaum aba ich verstehe ein gesetz 100% und das will was heißen Big Grin
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