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Normale Version: 5 Jahre für John Demjanjuk - Deutsche Rechtssprechung zu lasch?
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Der ehemalige KZ-Wachmann John Demjanjuk, dem vorgeworfen wird, 28 000 KZ-Häftlinge im Vernichtungslager Sobibor unter Beihilfe getötet zu haben, ist vergangenen Donnerstag zu fünf Jahren Haft verurteil worden - zu wenig, wie viele finden.
Zudem wurde er - begründet durch seine aufgrund seiner Gebrechlichkeit und seiner fehlenden Staatsbürgerschaft nicht vorhandene Fluchtgefahr - vorerst aus der Haft entlassen (bis das Urteil rechtskräftig ist.)

[Bild: topTeaser_crop_John-Demjanjuk-im-Landger...-nchen.jpg]
Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/poli...53641.html

SZ-online schrieb:Das Landgericht hatte den gebürtigen Ukrainer nach einem 18-monatigem Prozess verurteilt wegen Beihilfe zum Mord an 28.000 Juden. Doch zugleich hatten die Richter den Haftbefehl gegen ihn außer Vollzug gesetzt, bis das Urteil rechtskräftig ist. Es bestehe keine Fluchtgefahr bei dem kranken und staatenlosen Mann.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/john...-1.1097248

Hier ist nochmal ein grober Überblick über den Fall nachzulesen:
http://www.stern.de/panorama/fall-des-kz...84360.html


Wie steht ihr zu diesem Urteil?
Haltet ihr die Deutsche Rechtssprechung in solchen Fällen generell für zu mild?

/discuss
wenn wirklich bewiesen wird das er es war dann würde ich ihn auf lebenslänglich(wort wörtlich) in das schlimmste gefängnis von allen zu bringen 28000 ist relativ viel
(13.05.2011, 18:25)Lugiaxd25 schrieb: [ -> ]28000 ist relativ viel

"relativ" ist wohl stark untertrieben oO "Unglaublich" trifft es wohl eher...

Wie kommt man darauf, dass fünf Jahre eine angemessene Strafe sind ??
Man sollte sich vielleicht mal vor Augen führen, dass das gerade mal 93 Minuten!!! pro getötetem Juden sind!
Das Urteil steht eigentlich in Konfrontation mit der Deklaration der Menschenrechte, nach denen er nicht verurteilt werden dürfte. Siehe Artikel 11.

Zitat:2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Quelle: http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Langu...LangID=ger

Allerdings sind die Gräueltaten der NS-Verbrecher auch nicht Menschenrechtskornform. Aber die gab es damals sowieso noch nicht.
Kriegsverbrechen sind allerdings ausgeschlossen, sofern die Urteile von einem Internationalen Kriegsgerichtsdingsi kommen. afaik. Was hier ja nicht der Fall ist.
Außerdem kann man nicht Jeden, der während des NS-Regimes einen Juden getötet hat, dafür verantwortlich machen. Weswegen ja nur die Köpfe vors Kriegsgericht kamen.


Aber man muss es so sehen. Immerhin gibt es in diesem Fall überhaupt ein Urteil. In anderen Fällen gibt es keines. In diesen sind die Verbrechen aber, zumindest meiner Meinung nach, schlimmer.
Cryptic , man kann relativ immer benutzen ^^ es ist eben relativ, im 2 weltkrieg wurden noch viel mehr getötet von daher ist alles relativ Wink
trotzdem der typ muss selber mal leiden