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Normale Version: Pokemonkarten - Ebay ausverkauft? Wert wegen Ersatzleistung?
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Hi.
ich habe am Wochenende folgende Karten ersteigert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View...K:MEWNX:IT
Also Basis komplett 1. Edition...
jetzt habe ich eine Mail bekommen, dass er den Artikel ausversehen 2mal eingestellt hätte und nur einmal hat und dass ich vom Kauf zurücktreten soll. (es handelt sich um einen Händler)
Ich sehe es eigentlich nicht ein, da ich die Karten nie wieder so günstig bekomme und dem entsprechend Ersatzleistung gezahlt haben möchte.
Laut BGB ist nach §433 ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen und wohl sein Problem wenn er sie nicht mehr hat. Geld hat er zurückgehen lassen mit Paypal, aber das hilft mir wenig...
was meint ihr was ich tun soll?
ihn bei ebay melden
ich glaube dann kriegt er strafe
Das ist ne Uralte Ausrede,da er mit dem Gebot nicht zufrieden ist,ich würd ihn noch einmal anschreiben,dass du auf die Karten bestehst und sonst melde ihn einfach
mach ihm einfach druck das du es aufjedenfall rechtlich verfolgen wirst und das nen nachspiel für ihn haben wird besonders wenn sich raus stellt das die auktion doch nur einmal drin war bei ebay ( davon geh ich jetzt mal aus) dann wird der schon angst haben. Würde dich ja negativ auf ihn auswerten und er verkauft ja anscheinend regelmäßig irgendwas
(10.05.2010, 14:44)glurak95 schrieb: [ -> ]mach ihm einfach druck das du es aufjedenfall rechtlich verfolgen wirst und das nen nachspiel für ihn haben wird besonders wenn sich raus stellt das die auktion doch nur einmal drin war bei ebay ( davon geh ich jetzt mal aus) dann wird der schon angst haben. Würde dich ja negativ auf ihn auswerten und er verkauft ja anscheinend regelmäßig irgendwas

also er hat den Artikel wirklich 2 mal verkauft:
http://cgi.ebay.de/Pokemon-Erste-deutsch...3a5a6324f3

aber er hätte es ja merken können, ich habe jetzt mal an ebay geschrieben, denn ich finde zu dem Preis bekomm ich die karten nicht wieder, ich hätte ja auch mehr geboten, ist aber nicht mein problem, wenn es kein anderer tut, ich weiß von meiner rechtsvorlesung, dass ein angebot bei ebay automatisch eine gültige willenserklärung des verkäufers darstellt und da er es nicht vor ablauf abgebrochen hat, denke ich mal kann ich den artikel wohl fordern oder etwa nicht?
kannst du machen, oder wenigstens das geld für eine andere sammlung der kompletten serie
(10.05.2010, 15:00)Lux schrieb: [ -> ]kannst du machen, oder wenigstens das geld für eine andere sammlung der kompletten serie


hab ihm jetzt folgendes geschrieben:
Code:
Hallo,
es liegt rechtlich nach §433 ein gültiger Kaufvertrag vor und sie das Angebot nicht frühzeit abgebrochen haben. Sie sind immerhin ein Händler, dem die Kontrolle seiner Angebote wichtig sein sollten.
Ich kann also von Ihnen die Lieferung der Ware fordern, da Sie diese angeblich nicht erbringen können, kann ich Ersatzleistungen für den Neuerwerb des Artikels fordern (wenn auch einzeln). Ich setze ihnen hiermit die Frist sich nocheinmal zu äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra

Wenn nicht kaufe ich komplett alle Karten einzeln und den Ordner und er bekommt ne rießen rechnung!!! bin mal gespannt auf seine reaktionfreu
@ludicard: du hast nicht zufällig eine 1.edition Basis mit UltraPro ordner im Angebot?
Jo, das hat er dann auch verdient :-)
ja du kannst drauf bestehen das er die waren schickt oder du kaufst die Sammlung wo anders und er muss dir die differens zahlen die du mehr bezahlen musste.
(10.05.2010, 15:10)Lux schrieb: [ -> ]Jo, das hat er dann auch verdient :-)

also als händler weiß man doch, dass man dinge die man in ebay setzt als angebot gelten also rechtkräftig sind. da achtet man doch drauf oder schließt ausverkaufte artikel in den agbs aus Wink

(10.05.2010, 15:10)Dexxtar schrieb: [ -> ]ja du kannst drauf bestehen das er die waren schickt oder du kaufst die Sammlung wo anders und er muss dir die differens zahlen die du mehr bezahlen musste.
die rechnung wird groß Wink
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